Wann darf man bei einer Scheidung die Immobilie verkaufen?

Der Immobilienverkauf im Zuge einer Scheidung ist ein Prozess, der wohlüberlegt angegangen werden sollte: Zu beachten sind dabei sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die individuelle Situation der Partner. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die besten Optionen zu besprechen und eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

Einen ersten Überblick zum Thema haben wir Ihnen in diesem Blogartikel zusammengefasst.

Verkauf im ersten Trennungsjahr

Wenn Sie planen, eine Immobilie im Verlauf des Trennungsjahres zu verkaufen, sollten Sie die Spekulationsfrist im Auge behalten. Diese endet für selbstgenutzte Immobilien nach drei Jahren. Entscheiden Sie sich, die Immobilie aufgrund der Trennung bereits nach ein oder zwei Jahren zu verkaufen, wird auf den Verkaufserlös eine Spekulationssteuer erhoben.

Einigung der Ehepartner

Im Falle von Miteigentum ist die Zustimmung beider Ehepartner für den Verkauf der Immobilie erforderlich. Dies gilt auch nach dem Trennungsjahr. Beide haben ein Mitspracherecht beim Verkauf, sodass eine einvernehmliche Entscheidung unerlässlich ist.

Sollte ein Ehepartner die Zustimmung zum Verkauf verweigern, gibt es rechtliche Möglichkeiten. Nach Ablauf des ersten Trennungsjahres kann der andere Ehepartner die Zustimmung gerichtlich einklagen.

Alleineigentümer

Anders verhält es sich, wenn nur ein Ehepartner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Wenn die Scheidung bereits abgeschlossen ist, hat dieser Partner das Recht, die Immobilie zu verkaufen, ohne die Zustimmung des anderen Ehepartners einzuholen. Allerdings sollte der Zugewinnausgleich bereits abgeschlossen sein, um spätere rechtliche Konflikte zu vermeiden. Lassen Sie sich zu den finanziellen und rechtlichen Aspekten dieses Schrittes sorgfältig beraten.

Teilungsversteigerung

Wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, besteht nach der rechtskräftigen Scheidung die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung. Dies bedeutet, dass die Immobilie öffentlich versteigert wird, um einen Erlös zu erzielen, der anschließend aufgeteilt wird. Jede Partei kann dies, unabhängig von der Größe seines Miteigentumsanteils, durch einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht veranlassen. Diese Vorgehensweise sollte jedoch als letzte Option betrachtet werden, da sie oft mit hohen Kosten und einem geringeren Erlös verbunden ist.

Immobilienfreude: Ihr Partner bei Verkaufsfragen

Der Verkauf einer Immobilie während einer Scheidung ist ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Abwägung der verschiedenen Optionen erfordert. Bei Immobilienfreude stehen wir Ihnen als unterstützender Partner zur Seite, um gemeinsam die passende Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie in Münster, Hamm oder der Umgebung zu finden.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um mehr über den Verkaufsprozess oder unsere Dienstleistungen zu erfahren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen!

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